
Die Änderung der kroatischen Führerscheinregelung für Charterskipper hatte für Unruhe gesorgt. Es geht darum, dass für Yachten ab 30 Tonnen Verdrängung nicht mehr der Sportbootführerschein gültig ist, sondern dass der Skipper den Sportseeschifferschein vorlegen muss. Betroffen sind davon beispielsweise alle Charterkunden, die einen Katamaran ab 45 Fuß Länge mieten. Durch eine Intervention der Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V. (VDC) wurde die neue Regelung kürzlich verändert. In der Verordnung wurde „ab 30 Tonnen“ durch eine Längenbegrenzung „bis 18 Meter“ ersetzt.
„Die Vereinigung Deutscher Charterunternehmen ist glücklich, diese lang erhoffte Änderung verkünden zu können“, so Geschäftsführerin Catharina Falk.
Diese kundenfreundliche und nun klar zu erkennende Regelung bedeutet nach Worten der Geschäftsführerin, dass nun alle Inhaber des amtlichen Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße (SBF-See) und Sportküstenschiffer-Schein (SKS), Sportfahrzeuge in Kroatien bis zu einer Gesamtlänge von 18 Metern (LüA) führen dürfen.
Die neue, klar definierte Längenbegrenzung bringt allen Kunden eine Rechtssicherheit, für die der VDC lange und intensiv verhandelt hat.
Die Funkscheinregelung (SRC erforderlich) bleibt davon unberührt.
„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine rein rechtliche Anordnung handelt, aber Versicherungen oder Eigner höherwertige Scheine oder zusätzliche Erfahrungsnachweise verlangen dürfen. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer VDC Agentur nach“, so Catharina Falk.
Weitere Informationen unter www.vdc.de
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