Antifouling: Beschränkungen durch Biozid Verordnung
Donnerstag, 25 Januar 2018
von Klaus Schneiders
Boote und Yachten, die Antifoulingbeschichtungen tragen, die nicht mehr zugelassene Biozide wie TBT, Diuron oder Irgarol enthalten, dürfen laut aktueller EU-Biozid-Verordnung nicht mehr in den privaten oder gewerblichen Handel gebracht werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass nur noch Antifoulingbeschichtungen verwendet werden dürfen, die eine Registriernummer des jeweiligen Landes tragen, in dem die Applikation
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